Kosten & Konditionen
Regelung für Terminabsagen
- Kostenlose Absage: Termine können bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenlos abgesagt werden.
- Kurzfristige Absagen: Bei Absagen, die weniger als 24 Stunden vor dem Termin erfolgen, wird der halbe Tarif in Rechnung gestellt.
- Nichterscheinen ohne vorherige Absage: Wenn Sie ohne vorherige Absage nicht zum Termin erscheinen, wird der volle Tarif in Rechnung gestellt.
Deckung über die Grundversicherung
Bei Vorliegen einer diagnostizierbaren psychischen Erkrankung werden die Kosten durch die obligatorische Krankenversicherung gedeckt, sofern der Patient eine Verordnung von einem Arzt hat. Hier gibt es zwei Anordnungsmodelle:
- Reguläre AnordnungDiese Anordnung (Anordnungsschiene A) kann von Allgmeinpraktikern (Hausärzt:innen), von Psychiatern, und Psychosomatikern (SAPPM) verordnet werden. Eine Anordnung umfasst 15 Sitzungen.
- KriseninterventionDiese Anordnung (Anordnungsschiene B) kann von allen Ärzten verordnet werden und umfasst 10 Sitzungen.
Bei Vorliegen einer Anordnung kann Psychotherapie im Sinne der Krankenversicherungsverordnung durchgeführt werden. Wir rechnen hier mit dem offiziell vorgegenen Ansatz von CHF 154.80 pro Stunde ab.
Deckung über die Zusatzversicherung
Teilweise werden Leistungen durch die Zusatzversicherung der Krankenkassen übernommen. Die Unterschiede zwischen den Kassen sind gross. Eine vorgängige individuelle Abklärung ist hier in jedem Fall vorzunehmen.
Seit der Änderung der Gesetzesgrundlage zum Anordnungsmodell (früher Delegationsmodell) gibt es Krankenkassen, die Psychotherapeuten oder Psychologen nur dann über die Zusatzversicherung bezahlen, wenn diese keine Zulassung bei der Grundversicherung beantragt haben (Vergabe einer ZSR-Nr).
Der Unterschied von Psycholog:innen und Psychotherapeut:innen liegt in der Weiterbildung. Nach einem Universitätsabschluss gibt es eine eidgenössisch anerkannte Weiterbildung zum Psychotherapeuten, die zur Abrechnung über die Grundversicherung der Krankenkasse berechtigt. Alle übrigen Weiterbildungen und spezialisierten Ausbildungen (z.B. Paartherapie, Traumatherapie) fallen nicht in diese Kategorie. Psycholog:innen sind universitär ausgebildete Fachpersonen, die nicht über die Grundversicherung abrechnen können.
Viele Zusatzversicherungen der Krankenkassen kennen Limiten (pro Stunde und/oder pro Jahr) für Leistungen der psychologischen Beratung und Therapie. Die Groupe Mutuel bezahlt (Stand März 2023) ohne ärztliche Anweisung Psycholog:innen aber nach vorgängiger Kostengutsprache Anteile an eine Sitzung. Atupri (März 2023) zahlt ohne ärztliche Anweisung und ohne Kostengutsprache Psycholog:innen FSP (Föderation Schweizer Psychologen). Eine vorgängige Abklärung ist in jedem Fall vorzunehmen.
Der Ansatz für Leistungen ohne Grunddeckung betragen regulär CHF 180.- pro Stunde.
Selbstzahler:innen
Wir verstehen sehr gut, dass das Wort Selbstzahler:in im ersten Moment unfair klingt. Weshalb wird für die einen bezahlt, während andere selber bezahlen müssen? Der grosse Unterschied liegt im Schweregrad: Kassenleistungen dürfen nur dann erbracht werden, wenn eine diagnostizierbare psychische Erkrankung vorliegt. Eine solche Diagnose findet Eingang in die Krankenversicherungsakte. Ein weiterer Unterschied ist die Involvierung von Personen: Für eine Kassenleistung muss zwingend ein Arzt eine Verordnung ausstellen und nach 15 Sitzungen müssen die Verordnungen erneuert werden. Nach 30 Sitzungen wird eine Verordnung von einem Psychiater oder Psychosomatiker notwendig, damit die Therapie fortgeführt werden kann.
Selbstzahler haben den Vorteil, dass alles unkompliziert abläuft und Anliegen berücksichtigt werden können, die über die Leistungen der Grundversicherung hinaus gehen. Dazu gehört z.B. Paartherapie; diese wird nur bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung beider Partner vergütet, sofern gezeigt werden kann, dass Paartherapie die Methode der Wahl ist (vor Einzeltherapie). Ein kompliziertes Unterfangen mit Unsicherheit bei den Kassen - wir bieten dies in unserer Praxis nicht an.
Leistungen
- Psychologische Beratung
- Coaching
Leistungen in diesem Bereich werden mit CHF 170.- pro Stunde abgerechnet.
- Paartherapie
Paartherapie wird mit CHF 190.- pro Stunde abgerechnet.
Neurofeedback hat ein anderes Preismodell. Sie finden dies direkt beim Neurofeedback.